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f+h fördern und heben 12/2018

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f+h fördern und heben 12/2018

PRODUKTE UND SYSTEME

PRODUKTE UND SYSTEME TIPPS FÜR DIE RICHTIGE WAHL DER BRANDSCHUTZLÖSUNG Ein Brandereignis in einem Produktions- oder Lagerbereich kann für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Die Feuer- oder Betriebsausfallversicherungen kompensieren den Verlust der Fertigungsanlagen und Lagerstätten oftmals nur kurzfristig – im schlimmsten Fall droht eine Insolvenz. Das Unternehmen Stöbich Brandschutz bietet mit seinen Standardkonstruktionen und Sonderlösungen vielfältige Möglichkeiten des Brandschutzes für diverse Industrieprojekte. Doch welche Lösung ist wann und wo sinnvoll? Lesen Sie mehr. Ein Brand in einem Industrieunternehmen kann verehrende Folgen nach sich ziehen: Ein Produktionsstillstand und damit einhergehende Lieferengpässe zwingen auch die treuesten Kunden sich mit Alternativen zu befassen und diese zu nutzen. Nach dem Neuaufbau einer Produktionsstätte muss das betroffene Unternehmen sofort die alte Marktposition besetzen. Falls dies nicht gelingt, droht mittelfristig die Insolvenz. Vor diesem Hintergrund könnte man sagen, dass Investitionen in die richtige Brandschutzlösung Investitionen in die Existenzsicherung sind. Dass ein Feuerschutztor nicht einem Feuerschutzabschluss für Förderanlagen gleicht, soll im Folgenden verdeutlicht werden. BAURECHTLICHE ANFORDERUNGEN Brandschutztüren oder -tore werden vielfach im gleichen Atemzug mit Feuerschutzabschlüssen bahngebundener Fördertechnik (FAA) genannt, dienen sie doch beide dem vorbeugenden baulichen Brandschutz in einem Gebäude. Die Systeme müssen Öffnungen in Brandwänden bzw. -decken im Falle eines Feuers zuverlässig verschließen können. Auch die Klassifizierung beider Systeme nach EN 13501-2 bringt auf den ersten Blick keine Unterschiede zu Tage. Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Systeme lässt sich aber schnell feststellen, dass es doch Abweichungen in den Prüfanforderungen gibt. Ferner resultieren aus den Anforderungen an Förderanlagen abschlüsse, als Teil von Maschinentechnik, ganz andere Aufgabenstellungen an das Gesamtsystem, als dies bei Feuerschutztüren- oder Tore der Fall ist. Das Brandschutzkonzept als Teil der allgemeinen Baugenehmigung definiert die Rahmenbedingungen, unter welchen Auflagen z. B. Öffnungen in Brandschutzwänden hergestellt bzw. realisiert werden dürfen. Hier werden explizit die technischen Forderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz formuliert, vor allem die Feuerwiderstandsdauer wichtiger Bauteile wie Wände, Decken, Türen und Tore. Sonderbaurichtlinien bestimmen, abhängig vom Nutzungskonzept und gemäß der Einordnung des zu errichtenden oder umzubauenden Objekts in die Gebäudeklasse, die Ausgestaltung des Brandschutznachweises. Das Ergebnis sind sicherheitsrelevante Anforderungen an Größe und Anzahl von Brandabschnitten wie Treppenhäuser, Türe und Tore. Abweichungen finden sich hierbei in den länderspezifischen Ausprägungen der Landesbauordnungen. Beispiele hierfür sind: Die Industriebaurichtlinie wie Produktionsstätten und Hallen, die Versammlungsstättenrichtlinie (Mehrzweckhallen etc.), die Verkaufsstättenrichtlinie (z. B. Waren- und Verkaufshäuser) sowie die Beherberungs stättenricht linie. Anhand der Nutzung wird die Art und Weise der Abschottung einer Öffnung festgelegt. Wichtig sind zwei Unterscheidungen: n Führen durch die Öffnungen bahngebundene Fördertechnikstrecken (Wanddurchbrüche) oder Heberanlagen (Deckendurchbrüche)? n Dient die Öffnung dem Personenverkehr oder auch der Durchführung nicht bahngebundener Transporttechnik, z. B. Flurförderzeuge oder Lkw. UNTERSCHIEDLICHE ANFORDERUNGEN JE NACH EINBAULAGE Die Lage von Öffnungen im Gebäude ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses, welches Produkt in die Wandöffnung eingebaut werden darf. Im Einzelnen wird zwischen der Einbaulage in Wänden und Decken bzw. Böden unterschieden, bei Wandöffnungen zusätzlich zwischen bodenbündiger und erhöhter Einbaulage. 34 f+h 2018/12 www.foerdern-und-heben.de

PRODUKTE UND SYSTEME Förderbahn FSA für Förderanlagen 100 mm 20 mm Überdruck an allen Kanten, umlaufende Abdichtung erforderlich FSA für Förderanlagen -2/3 h + p Förderbahn Raumluft strömt in den Brandraum = keine Abdichtung gegen den Austritt von heißen Gasen notwendig FSA für Förderanlagen Luftspalt z. B. 5 bis 10 mm - p z. B. Öl-/Gasbrenner OKF 01 Anordnung von Prüfkörpern in der Brandprüfung Bei bodenbündiger Einbaulage entstehen unterschiedliche Druckverhältnisse im unteren und oberen Bereich der verschlossenen Öffnung. Bei thermodynamischer Betrachtung sind hierbei vor allem die Temperaturveränderungen des Systems bei Wärmezufuhr, also im Brandfall, zu beachten. Dies betrifft z. B. Brandschutztüren und -tore mit drehender, horizontaler oder vertikaler Schließrichtung. Bei dieser Lösung muss die Fördertechnik im Schließbereich unterbrochen werden, damit das Brandschutzelement auf dem Hallenboden abschließen kann. Bei erhöhter Einbaulage ist eine Unterbrechung der Fördertechnik im Schließbereich des Feuerschutzabschlusses nicht zwingend erforderlich. Unterhalb der Fördertechnik kommt eine brandschutztechnisch geprüfte Fördersystemabschottung zum Einsatz. Öffnungsverschlüsse mit drehender, horizontaler, vertikaler oder klappender Schließrichtung sind hier möglich. Bei der Einbaulage in Hallenboden bzw. -decken werden ebenfalls Ansprüche an deren brandschutztechnische Abschottung gestellt. Senkrechtförderer für große Öffnungen, z. B. Fahrzeugkarossen stellen die statische Beschaffenheit der tragenden Decke auf eine Belastungsprobe. Auch in diesem Fall herrscht eine Überdrucksituation. Standard-Feuerschutzabschlüsse wie Brandschutztüren und -tore sind i. Allg. nicht in der erhöhten Einbaulage (Unterdruck an der Unterkante des Systems) brandschutztechnisch geprüft. Im Gegensatz hierzu werden Förderanlagenabschlüsse in der erhöhten Einbaulage – Überdruck mindestens an der Unterkante des Systems – geprüft. WIR MACHEN DAS HEBEN LEICHTER Jede noch so große Last bewegen Sie sicher und effizient mit unseren Hebezeugen. Dafür bieten wir Ihnen eine riesige Auswahl erstklassiger Qualitätsprodukte zu günstigen Preisen – und außerdem ausführliche Fachberatung, Schulungen und Trainings. www.eversgmbh.de Heben • Sichern • Fördern • Verpacken Graf-Zeppelin-Str. 10 – 12 | 46149 Oberhausen | Telefon +49 208. 99 475 - 0 Evers.indd 1 09.11.2018 09:25:44 www.foerdern-und-heben.de f+h 2018/12 35