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EDITORIAL Schaden neue Technologien den Mitarbeitern? Ferngesteuerte oder sogar autonom fahrende Lagertechnikgeräte sind mittlerweile von mehreren Herstellern verfügbar. Diese Gerätespezies folgt dem Bediener mehr oder weniger eigenständig durch das Lager und unterstützt ihn bei seiner Kommissioniertätigkeit. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Weil er das Fahrzeug nicht so häufig selbst fahren muss, ist der Mitarbeiter bei seiner Kernaufgabe – dem Kommissionieren – signifikant schneller. Er spart seine Zeit also an den Laufwegen von und zum Fahrerstand sowie beim Auf- und Absteigen. Dabei drängt sich die Frage auf, was der Mitarbeiter mit der gewonnenen Zeit macht? Darf er früher nach Hause gehen? Ich denke nicht. In der Praxis wird er seine Tätigkeit fortführen und so in seiner Schicht mehr Aufträge Der Betreiber muss einer Gesundheitsgefährdung seiner Mitarbeiter vorbeugen bewältigen. In der Folge wird er entsprechend mehr Last bewegen müssen als zuvor. Denn die Zeit, die der Mitarbeiter auf der einen Seite an „unbelasteten“ Laufwegen eingespart hat, wird auf der anderen Seite mit einer „belasteten“ Tätigkeit ersetzt. Hier gehen die Interessen des Betreibers und die der Mitarbeiter augenfällig auseinander, zumal Erkrankungen der Wirbelsäule und des Rückens nach wie vor zu den häufigsten Erkrankungen am Arbeitsplatz gehören. Laut „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit“ ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um manuelle Handhabungen von Lasten zu vermeiden. Wenn dies nicht vermieden werden kann, dann sind zumindest geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) nimmt hier eindeutig den Betreiber in die Pflicht. Vor diesem Hintergrund muss sich der Betreiber beim Einsatz von autonom fahrenden Lagertechnikgeräten also immer auch die Frage stellen, mit welchen Maßnahmen er das gesteigerte Lastenhandling ausgleicht. Holger Seybold (Chefredakteur) BAUREIHE FK KOMPAKT-HUBTISCH MIT EINFACHSCHERE, UNIVERSELL EIN- SETZBAR BAUREIHE FK KOMPAKT-HUBTISCH MIT DOPPELSCHERE, KURZE PLATT- FORM, HOHER HUB BAUREIHE FE STANDARD FÜR EUROPALETTE Eckendorfer Straße 115 D- 33609 Bielefeld FON +49.(0)521.78 06-0 FAX +49.(0)521.78 06-110 verkauf@flexlift.de www.flexlift.de f+h 4/2016 3 FLEXLIFT_Anzeige_131114.indd 2 18.11.14 12:42 Flexlift.indd 1 09.03.2015 14:53:32
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