Aufrufe
vor 4 Jahren

f+h fördern und heben 12/2019

  • Text
  • Heben
  • Foerdern
  • Fuh
  • Intralogistik
f+h fördern und heben 12/2019

PRODUKTE UND SYSTEME

PRODUKTE UND SYSTEME SOFTWARE AUTOMATISIERT PRÜFUNG VON FLURFÖRDERZEUGEN Nicht nur Produktionsanlagen unterliegen der gesetzlichen Instandhaltungspflicht und müssen regelmäßig gewartet werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen. Unternehmer sind verpflichtet, auch Flurförderzeuge und Hubarbeitsbühnen in bestimmten Abständen zu prüfen oder prüfen zu lassen. Ein digitalisiertes Wartungsmanagement bringt dabei Benefits: Prüftermine werden nicht mehr vergessen, sie lassen sich mit dem Tagesgeschäft abstimmen und unerwarteten Geräteausfällen wird vorgebeugt. Darüber hinaus bietet eine Software eine Dokumentationsfunktion, die alle Prüfberichte rechtssicher bündelt. Ob Gasanlage, integrierte Ladegeräte oder Hauptuntersuchung: Die Prüfungsvorschriften für Flurförderzeuge sind umfassend – verschiedene Behörden wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) oder die EU haben in ausführlichen Katalogen festgeschrieben, welcher Teil eines Geräts wann und wie gewartet werden muss. Einheitlich sind die Regelungen aber nicht – die Häufigkeit und Art der Wartung hängen von Alter, Art und dem Einsatz des Betriebsmittels ab. Die DGUV etwa schreibt in sechs Vorschriften Prüfungen für Gabelstapler vor. Mindestens einmal im Jahr ist die Prüfung auf sichere Bereitstellung und sicheren Einsatz obligatorisch; bei Treibgas-Staplern steht außerdem die Wartung der Gasanlage auf dem Programm. Darüber hinaus fordert die DGUV alle sechs Monate oder mindestens einmal im Jahr eine Wartung der Hydraulikschlauchleitungen. Integrierte Ladegeräte müssen alle vier Jahre überprüft werden, der Druck der Flüssiggastanks alle zehn Jahre sowie der CO-Gehalt im Abgas von Flüssiggas-Staplern alle sechs Monate. Eine Richtlinie des Europäischen Parlaments sieht eine Ganzkörpervibrationsmessung für Flurförderzeuge mit Mitfahrmöglichkeit vor. Hinzu kommt die Abgasmessung für Dieselstapler, die laut Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einmal im Jahr oder alle 1 500 Betriebsstunden auf dem Programm steht. Darüber hinaus müssen Gabelstapler mit amtlichem Kennzeichen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Unternehmer haben es folg- 24 f+h 2019/12 www.foerdern-und-heben.de

PRODUKTE UND SYSTEME lich schwer, angesichts dieser Fülle von Vorschriften nicht den Überblick zu verlieren. Versäumnisse können empfindliche Strafen nach sich ziehen; im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz. Zudem müssen die Prüfungen sachgerecht dokumentiert werden. Viele Betriebe sehen daher in den Wartungsarbeiten eher eine lästige Pflicht. Dabei bieten die Tätigkeiten in puncto Wartung die Chance, Optimierungspotenziale zu erschließen: Geplante und getaktete, regelmäßige Prüfungen verlängern nicht nur die Gerätelebensdauer. Defekte werden schneller erkannt – Reparaturen lassen sich entsprechend planen und wirken sich weniger auf die Abläufe aus, als wenn ein Fahrzeug plötzlich ausfällt. Mit dem Augenmerk auf stark beanspruchte Teile lassen sich auch Folgeschäden vermeiden. Eine regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung bieten sich deswegen für den kleinen Familienbetrieb genauso an wie für das Großunternehmen. Unternehmen sollten abseits der Technik nicht vergessen, dass sie mit ihren Mitarbeitern eine kompetente Mannschaft haben, die beim täglichen Check der Geräte schnell feststellen kann, ob der Zustand einwandfrei ist. Ein aufmerksamer Mitarbeiter kann z. B. an Geräuschen des Gabelstaplers einen Verschleiß erkennen. So kann der Betrieb am Laufen gehalten werden. ÜBERBLICK, PLANUNG UND DOKUMENTATION Neben den routinemäßig durchzuführenden Wartungen stehen zehn gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für Gabelstapler an, deren Durchführung nur entsprechend qualifizierten und zugelassenen Betrieben gestattet ist. Auch diese Arbeiten muss der Unternehmer gesetzeskonform dokumentieren. Nicht alle Betriebe verfügen jedoch über eine eigene Abteilung für Wartung und Instandhaltung. Entsprechend werden die Zuständigkeiten dann breiter gestreut – Qualitätsmanager, Verantwortliche für die Produktion oder Facharbeiter werden neben ihren originären Aufgaben für Wartungen und Reparaturen verantwortlich. Die Papierflut, der Versuch der Dokumentation über handgeschriebene Listen oder Excel-Tabellen kann dabei im Chaos münden. Eine professionelle Software kann hier wertvolle Hilfe leisten. Die Verantwortlichen haben alle Prüftermine der verschiedenen Geräte im Blick, werden an die anstehenden Wartungen erinnert und können sich durch die Einsicht in die Protokolle auch einen schnellen Überblick über den Status quo verschaffen. Der „Wartungsplaner“ der Hoppe Unternehmensberatung, der z. B. den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften für das Prüffristenmanagement entspricht, ist diesbezüglich eine erprobte Lösung. Mit wenigen Mausklicks lassen sich alle Betriebsmittel und ihre Wartungsfristen kontrollieren. Der integrierte Kalender schafft einen visuellen Überblick und aufgrund der Erinnerungsfunktion wird kein Wartungsintervall übergangen. Die Ergebnisse von Wartung und Instandhaltung werden dokumentiert und im System abgelegt. Der Wartungsplaner bietet somit dem Unternehmer Rechtssicherheit. Mit der Software können Prüfprotokolle in Formaten wie Word oder PDF grafisch aufbereitet exportiert werden – damit Prüfer von Berufsgenossenschaften sich einen schnellen Überblick verschaffen können. Fotos: Hoppe, stock.adobe.com Bearbeitung: VFV Layout, Sonja Daniel www.wartungsplaner.de 24 Jahre Logistik-Journalismus 426 Ausgaben f+h 23.996 Seiten Logistik-Inhalte Winfried Bauer Chefredakteur/CvD f+h Logistiker machen unser Leben leichter undhalten unsere Wirtschaft am Laufen. Zum Beispiel als Fahrer,Drohnenpilot oder Top-Manager. TauchenSie ein in diesen spannenden Wirtschaftsbereich und entdecken Sie die vielen kleinen und großen Geschichten echter Logistikhelden.