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f+h fördern und heben 7-8/2018

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f+h fördern und heben 7-8/2018

PERSPEKTIVEN

PERSPEKTIVEN INTRALOGISTIKANLAGEN EG-KONFORM OPTIMIEREN 34 f+h 2018/07-08 www.foerdern-und-heben.de

PERSPEKTIVEN Wann ist die Modernisierung zum Beispiel eines Regalbediengeräts eine „wesentliche Veränderung“ im Sinne der Maschinenrichtlinie? Diese Frage beschäftigt Betreiber und Komponentenhersteller gleichermaßen. Oft bleiben Retrofit-Maßnahmen aus, weil die Betreiber ein neues Konformitätsbewertungsverfahren scheuen. Doch das ist vielfach nicht nötig. Das Hochregallager eines Distributionszentrums ist bereits automatisiert, allerdings sind die Regalbediengeräte älter und Betriebsparameter lassen sich nicht optimal aufeinander abstimmen. Es liegt nahe, nun auch die Regalbediengeräte zu modernisieren. Die Antriebe erlauben durchaus eine bessere Performance der Bewegungsabläufe. Allein die (veraltete) Steuerung bedingt lange Bremsvorgänge und Schleichfahrten, damit die Paletten und Gitterboxen präzise zu ihren Stellplätzen gelangen. Doch wäre eine neue oder erweiterte Steuerung eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie? Falls ja, würde dies ein neues Konformitätsbewertungsverfahren erfordern, das die Wirtschaftlichkeit der Modernisierung in Frage stellt (s. unten stehender Infokasten). Mit dieser Frage werden die Mitarbeiter von PSI Technics häufiger konfrontiert. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Optimierung von Bewegungsabläufen in Automatiklagern und entwickelt u. a. Antriebs- sowie Regelungs- und Steuerungssysteme, die in bestehende Anlagen integriert werden. Ein Beispiel ist das Positioniersystem Aratec, das den Betrieb von automatisierten Regalbediengeräten optimieren kann (s. Infokasten auf S. 36). 01 Ein Flussdiagram hilft, die Frage nach der „wesentlichen Veränderung“ zu klären Führt die neue Gefährdung zu einem Risiko? Nein Ja Ja keine wesentliche Veränderung Veränderung Liegt eine neue Gefährdung vor? Ja Sind die vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichend? Nein Kann mit einfachen Schutzeinrichtungen das Risiko eleminiert oder ausreichend minimiert werden? Ja Ja Nein Nein Wesentliche Veränderung Liegt die Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor? Nein KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN UND „WESENTLICHE VERÄNDERUNG“ Mit dem Konformitätsbewertungsverfahren und der anschließenden Konformitätserklärung weist ein Hersteller nach, dass er sein Produkt nach den grundlegenden Sicherheitsrichtlinien geplant und konstruiert hat. Das CE-Kennzeichen signalisiert dem Kunden oder Betreiber die Richtlinienkonformität. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist für Hersteller verpflichtend, wenn sie ihr Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt vertreiben wollen. Die Anforderungen an Maschinen werden in der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgelegt. Das Produktsicherheitsgesetz konkretisiert die Vorgaben auf nationaler Ebene. Demnach ist eine Maschine bei einer „wesentlichen Veränderung“ als Neuprodukt anzusehen. Der Begriff der „wesentlichen Veränderung“ wird im Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales definiert. Entscheidend ist, ob sich durch die Veränderung an der Maschine neue Gefährdungen ergeben oder ob sich ein vorhandenes Risiko erhöht hat. Sofern keine neue Gefährdung entstanden ist oder sich ein Risiko erhöht hat, handelt es sich nicht um eine wesentliche Veränderung. Gibt es neue Gefährdungen, oder sind Risiken gestiegen, gilt die Veränderung dennoch erst dann als wesentlich, wenn sich diese Gefährdungen oder Risiken nicht durch einfache Schutzmaßnahmen ausreichend minimieren lassen. Nur wenn einfache Schutzmaßnahmen nicht mehr genügen um mögliche Gefahren ausreichend zu beherrschen, muss von einer wesentlichen Änderung gesprochen werden. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.foerdern-und-heben.de f+h 2018/07-08 35